Die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört zu den effektivsten und günstigsten Maßnahmen, um ein Gebäude zu dämmen. Wie auch bei der Dämmung des Daches lassen sich rund 20% der Heizenergie einsparen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird einer Dämmung des Daches vorgezogen, wenn der Dachbodenbereich nicht als Wohnraum und damit nicht beheizt werden soll. Bei der Dämmung wird in diesem Bereich zwischen einer begehbaren und einer nicht begehbaren Dämmung unterschieden.
Die Förderung als Einzelmaßnahme über die BAFA ist mit einer Zuschussförderung in Höhe von 15% möglich. Zusätzlich können weitere 5% gefördert werden wenn die Maßnahme Teil des individuellen Sanierungsfahrplans war (iSFP Bonus). Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50%.
Die förderfähigenkosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Stand 1.1.2023, nähere Informationen erhalten Sie auf: www.bafa.de
Jederzeit informieren wir Sie gerne zur Dämmung der obersten Geschossdecke, melden Sie sich bei uns!