Der Energieausweis ist ein Steckbrief des Gebäudes und zeigt damit an, ob Ihr Haus überproportional zu viel Energie verbraucht oder als energiesparend gilt. Um den energetischen Zustand von Gebäuden einheitlich bewerten zu können schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen ein Energieausweis vor. Der Ausweis enthält allgemeine Daten zum Gebäude, Energiequelle (z.B. Gas, Öl, Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.
Anhand einer farbigen Skala auf dem Energieausweis wird leicht verständlich angezeigt, ob das Haus einen hohen Energieverbrauch (roter Bereich) und damit verbunden einen großen Sanierungsbedarf oder einen niedrigeren Energieverbraucht (grüner Bereich) aufweist. Eine weitere Klassifizierung der Farbskala machen die Einteilung der Effizienzklassen von A+ niedriger Energiebedarf bis H hoher Energiebedarf. Diese Einteilung macht Immobilien im gesamten Bundesgebiet einheitlich vergleichbar. Ferner liefert der Energieausweis dem Hauseigentümer wichtige Anhaltspunkte und Informationen für eine energetische Sanierung, um den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?
Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs bestimmt. Heiz- und Warmwasser-Daten der letzten drei Jahre fließen als Durchschnittswert in die Berechnung ein. Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.
Angaben in einem Bedarfsausweis beruhen auf technischen Gebäudedaten wie Abmessungen und verwendeter Technik, welche in einem aufwendigen Berechnungsverfahren ermittelt wird. Die Witterung und das Nutzungsverhalten werden standardisiert in die Berechnung einbezogen. Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist.
Wann braucht man einen Energieausweis?
Für nahezu alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Energieausweise vor. Das gilt auch für einzelne Wohnungen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig, auch wenn sich in der Zeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.
Energieausweise sind unabhängig von einem Verkauf oder Neuvermietung vorzeitig zu erneuern, wenn die Fassade gedämmt oder der 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird.
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