Bei ungeheizten Kellerräumen entweicht viel Wärme aus dem darüber liegenden Wohnraum in den kalten Bereich. Durch die Anbringung einer Kellerdeckendämmung können ca. 5% der Heizkosten reduziert werden.
Die Förderung als Einzelmaßnahme über die BAFA ist mit einer Zuschussförderung in Höhe von 15% möglich. Zusätzlich können weitere 5% gefördert werden wenn die Maßnahme Teil des individuellen Sanierungsfahrplans war (iSFP Bonus). Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50%.
Die förderfähigenkosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Stand 1.1.2023, nähere Informationen erhalten Sie auf: www.bafa.de
Wir dämmen Ihre Kellerdecke, nehmen Sie Kontakt zu uns aus auf!